Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden AGB dienen dazu, den gerechten Interessenaustausch zwischen Céline Camenzind Fotografie und den Kunden sicherzustellen.
Definitionen
Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von Céline Camenzind Fotografie für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit bei Céline Camenzind Fotografie bestellt.
Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger (insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten) oder online (insbesondere auf Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Ausführung der Fotografischen Arbeit
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
Céline Camenzind Fotografie gibt keine unbearbeiteten Bilder weiter.
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, ect.).
Das Aufnahme-Equipment (wie Kamera, Blitz, Objektive, ect.), das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von Céline Camenzind Fotografie besorgt.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs der SBf und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
Die Regel der Ziffer II.6 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt geschuldet und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Haftung des Fotografen/der Fotografin
Céline Camenzind Fotografie haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten der Angestellten und Hilfspersonen.
Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich bei Céline Camenzind Fotografie geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Es besteht kein Mangel, wenn auf Grund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten, etc. in Kirchen, Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit extrem bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten ect.) die Céline Camenzind Fotografie nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen in jeglicher Form auftritt.
Die Versendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verwendung der Fotografischen Arbeit durch den Kunden
Im Allgemeinen
Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
RAW-Dateien und unbearbeitete Bilddateien bleiben im Eigentum von Céline Camenzind Fotografie. Eine Herausgabe der Raw-Dateien und unbearbeiteten Bilddateien an den Kunden ist ausgeschlossen und erfolgt nur bei gesonderten Vereinbarungen.
Die von Céline Camenzind Fotografie gefertigten Exemplare dürfen nicht verändert werden (in Farbe, Kontrast, Helligkeit, ect.).
Der Kunde hat bei der mit Céline Camenzind Fotografie bestimmten Verwendung der Exemplare den Namen in geeigneter Form mit vorgestelltem Zeichen © zu erwähnen (© Céline Camenzind Fotografie). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, Social Media, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Céline Camenzind Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Referenzen
Céline Camenzind Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen, ect.), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und Céline Camenzind Fotografie ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von Céline Camenzind Fotografie.
Zürich, 1. Juli 2018
Céline Camenzind Fotografie
8003 Zürich